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Finanzierung:
Das Hospiz steht unterschiedslos allen Menschen offen, die seine Dienste benötigen.
Am 1. August 2009 traten die im Rahmen einer Gesetzes-änderung verabschiedeten Neuregelungen zur
Finanzierung der stationären Hospize nach § 39a Abs. 1 SGB V in Kraft.
Krankenkassen und Pflegeversicherung übernehmen jetzt 90 % des Tagesbedarfssatzes.
Das Hospiz muß weiterhin 10% des Tagessatzes durch ehrenamtliche Arbeit und Spenden aufbringen.
Für Hospizgäste bedeutet dies:
Der Hospizaufenthalt ist für den Versicherten kostenlos!
Privat Versicherte müssen weiterhin vorab mit ihrer Versicherung klären, ob und
in welcher Höhe der Hospizaufenthalt übernommen wird.
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